Abacus Törnbedingungen X-43
1. Anmeldung zum Törn
Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular über unsere Vereinsverwaltung. Mit der abgesendeten Anmeldung wird von dem Anmeldenden anerkannt, dass er Besatzungsmitglied ist und sich der Bordordnung und den Anweisungen der Schiffsführung unterwirft. Er erkennt an, dass Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsführung in Bezug auf Sicherheit des Schiffes - wie etwa Nichtbefolgung des Rauchverbotes unter Deck - zum Ausschluss von der Weiterreise führen kann. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch den ASC wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich.
2. Teilnahme an einem Törn
Die Teilnahme an einem Segeltörn ist vorragig den Mitgliedern des ASC Hamburg TU e.V. vorbehalten.
Sollte ein Törn drei Wochen vor Beginn nicht voll besetzt sein, können Gäste mitgenommen werden. Diese zahlen den enstsprechenden Gästebeitrag. Der Status als Gast kann nur einmal wahrgenommen werden.
3. Törnbeitrag
Der Törnbeitrag beträgt € 50 bzw. € 45,-/ermäßigt je Tag und wird nach Reisezusage per Sepa-Lastschriftmandat eingezogen. Für Mitglieder, die ihre Vereinarbeit (mehr als 10 Stunden) absolviert haben, ermäßigt sich der Törnbeitrag auf € 30,- bzw. € 15,-/ermäßigt je Tag. Die Arbeit ist bei der Mitgliederverwaltung nachzuweisen.
Kinder können auf ausgewiesenen Vater-/Mutter-Kind-Törns in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mitgenommen werden. Für Kinder von 0 bis 18 Jahren wird auf der Abacus eine Tagespauschale von € 20,- fällig. Bei Törns der X-43 mit eingeschränkter Teilnehmerzahl (weniger acht Personen laut Törnplan) zahlen Crew-Mitglieder pro reduziertem Platz einen Aufschlag von 16,6% (ein Achtel) gemäß ihres Mitgliedstatus. Bei unter sieben festgelegten Teilnehmern wird der Skipper gleichermaßen zahlungspflichtig. Die Anzahl der berechneten Tage entspricht der Anzahl der im Törnplan festgelegten Tage. Bei Wochentörns gilt die reguläre Übergabezeit Samstag um 12 Uhr. Des weiteren ist sich an der Bordkasse zu beteiligen.
Bei Reiseantritt ist dem Skipper die Überweisungsbestätigung oder der Törnbeitrag in bar zu übergeben.
4. Rücktritt
Bei einem Rücktritt von einem bestätigtem Segeltörn gelten folgende Regeln:
Rücktritsszeitpunkt | Kostenbeteiligung (Törnbeitrag) | |
mehr als 3 Wochen vor Törnbeginn | 50% | |
bis eine Woche vor Törnbeginn | 75% | |
weniger als 7 Tage vor Törnbeginn | 100% |
Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Anmeldende selbständig für eine Ersatzperson sorgt, die an dem Törn zu den gleeichen Bedingungen teil nimmt.
5. Törnausfall
Sollte aus irgendeinem Grund der Segeltörn (Schäden am Schiff, höhere Gewalt, Erkrankung des Schiffsführers) annulliert werden müssen, wird die Instandhaltungsrücklage zurückgezahlt. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
6. Änderung des Törnplans
Der Verein und/oder die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts und Ankunftshäfen sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten vorzunehmen, falls dieses aus einem wichtigen Grunde notwendig wird. Ebenso können Törns zusammengelegt oder geteilt und eine Änderung der Route vorgenommen werden. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden.
7. Leistungen
Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des ASC Hamburg TU e.V.
8. Gesundheit des Mitseglers
Es wird versichert, dass der angemeldete Teilnehmer organisch gesund und den körperlichen Anstrengungen eines Segeltörns gewachsen ist. Er muss mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können. Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden. Auf Mängel im Farbunterscheidungsvermögen, Hörfehler sowie ansteckende oder Anfallkrankheiten und eine Notwendigkeit der Medikamentenein nahme muss der Schiffsführer zu Beginn des Törns informiert werden.
9. Versicherungen
Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung für die Törnteilnehmer besteht nicht. Es wird der Abschluss einer Freizeitunfall- und Krankenversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Eine normale Krankenversicherung schließt Rücktransport zum Heimatort nicht ein.
10. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung und Mitsegler. Er verpflichtet sich an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages und des Bordkassenanteiles heimgeschickt werden.
11. Haftungsausschluss
Die Haftung des Vereins, seiner Organe, der Schiffsführung und der Mitsegler beschränkt sich auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird gegenseitig ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach je Anspruchsteller gleich, ob Personen- oder Sachschaden –
und je Schadensereignis begrenzt. Der Teilnehmer erkundigt sich hierüber beim ASC Hamburg TU e.V.
12. Selbstbeteiligung
Um die Selbstbeteiligung der Versicherung, bzw. Schäden, die durch die Versicherung nicht übernommen werden zu decken haftet die Crew für selbstverschuldete Schäden in der Höhe der Selbstbeteiligung (z.Zt. € 2500,-) je Schadensfall, dies gilt auch für Regatten. Dabei trägt jedes Crewmitglied je einen Anteil und der Schiffführer 2 Anteile.
13. Datenschutz
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden gespeichert, der Datenschutz ist gewährleistet. Wir weisen gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten unter dem gängigen SSL Sicherheitszertifikat in den Softwareanwendungen Campai, Dropbox und Starmoney verarbeitet und gespeichert werden. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg
Der Vorstand – 10/2024